Infos zur Kurtaxe

Was ist der Gästebeitrag?

Der Gästebeitrag ist eine Gebühr, die in vielen Kurorten pro Tag gezahlt wird. Sie ist eine Mischung zwischen Beitrag und Gebühr, und dient zur teilweisen Finanzierung verschiedenster Einrichtungen, Veranstaltungen und anderen touristischen Leistungen, die den Urlaubern geboten werden.

Wofür wird der Gästebeitrag erhoben?

Er wird unter anderem zur Pflege und Reinhaltung der Anlagen erhoben. So werden zum Beispiel alleine in den beiden Nordseeheilbädern Horumersiel und Schillig zirka 60 Hektar Rasen gemäht. Sauberhaltung der Strände und Flutgrenze. Bereithaltung von Rettungsschwimmern und Sanitätsstationen. Zusätzliche Arbeiten fallen im Herbst an. Alle Geräte und Anlagen im Vorderdeichgelände müssen abgebaut werden, da dieses Gelände sturmflutgefährdet ist. Im Frühjahr werden dann die Anlagen und Gebäude wieder installiert und aufgebaut. Für diese Arbeiten wird ein Großteil der Gästebeiträge verwendet.

Wer muss den Gästebeitrag zahlen?

Der Gästebeitrag wird von jedem erhoben, der sich im Badeort zu Kur- oder Erholungszwecken aufhält, ohne Einwohner dieser Gemeinde zu sein. Gleichfalls gibt es unter Umständen Befreiungen und Ermäßigungen, die von Region zu Region und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.
Der Gästebeitrag ist im Wangerland an der Nordsee nach Regionen und Jahreszeiten gestaffelt.

Die Beiträge entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung:

 Zone 1

Hauptsaison (18.03. - 31.10.2024)

Erwachsene • 3,80 €

Jugendliche (13-17 Jahre) • 2,60 €

Kinder (4-12 Jahre) • 1,30 €

Nebensaison (01.01. - 17.03. & 01.11. - 31.12.2024)

Erwachsene • 1,50 €

Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,20 €

Kinder (4-12 Jahre) • 0,60 €

 

Zone 2

Hauptsaison (18.03. - 31.10.2024)

Erwachsene • 1,90 €

Jugendliche (13-17 Jahre) • 1,30 €

Kinder (4-12 Jahre) • 0,65 €

Nebensaison (01.01. - 17.03. & 01.11. - 31.12.2024)

Erwachsene • 0,75 €

Jugendliche (13-17 Jahre) • 0,60 €

Kinder (4-12 Jahre) • 0,30 €

Vom Gästebeitrag befreit sind:

a) Kinder bis einschließlich 3 Jahre.
b) Schwerbehinderte, deren „Grad der Behinderung“ (früher: Minderung der Erwerbsfähigkeit) lt. amtlichen Ausweis 100% beträgt.
c) Schwerbehinderte, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Kennzeichnung „B“ im Ausweis).
Bedeutet: unabhängig vom Grad der Behinderung (z.B. GdB 80% und Kennzeichnung B).
d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige
Begleitung angewiesen sind.

Kurtaxenformular

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